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   BayObLG, 31.08.2001 - 3Z AR 35/01   

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https://dejure.org/2001,11748
BayObLG, 31.08.2001 - 3Z AR 35/01 (https://dejure.org/2001,11748)
BayObLG, Entscheidung vom 31.08.2001 - 3Z AR 35/01 (https://dejure.org/2001,11748)
BayObLG, Entscheidung vom 31. August 2001 - 3Z AR 35/01 (https://dejure.org/2001,11748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabeentscheidung; Betreuungsverfahren; Veränderte Umstände; Entmündigung; Gewöhnlicher Aufenthalt

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erneute Abgabeentscheidung aufgrund veränderter Umstände.

  • Judicialis

    FGG § 65 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65a
    Abgabeentscheidung im Betreuungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus BayObLG, 31.08.2001 - 3Z AR 35/01
    Hingegen brauchte der Gegenbetreuer nicht am Verfahren beteiligt zu werden (vgl. BayObLGZ 1996, 274).

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).

  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 31.08.2001 - 3Z AR 35/01
    Mit Beschluss vom 14.1.1998 (BayObLGZ 1998, 1) hat der Senat entschieden, dass diese Abgabe berechtigt war.

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).

  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 31.08.2001 - 3Z AR 35/01
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG, Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG; BayObLGZ 1989, 1).
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